🧰 GERAFFEL: Spezial-Einsatzhandschuhe – Typ R-100.2

Informationsblatt: Spezial-Einsatzhandschuhe – Typ R-100.2
Gebrauchsname: Spezialhandschuhe R-100.2
Verwendung: Außeneinsätze · Technik- & Bergungsdienste · Kadettenausbildung (freigegebenes Zubehör)

Allgemeines
Die Spezialhandschuhe vom Typ R-G_DIV-VERST-KEIN-100.2 sind robuste Mehrzweckhandschuhe für den erweiterten Außendienst. Sie kombinieren Hitzebeständigkeit, Aufprallschutz und Griffsicherheit in einem ergonomischen Aufbau und eignen sich für technische Eingriffe unter erhöhter mechanischer Belastung. Ursprünglich für reguläre Techniktrupps konzipiert, werden sie auch in der Kadettenausbildung als freigegebenes Zubehör verwendet – insbesondere bei Wartungsschulungen, Reparatureinsätzen oder Schleusentraining.

Material und Aufbau
– Außenmaterial: Thermoausgleichendes Marsgewebe (Mars-PolyFas), mehrlagig, mit integrierter Schnittschutzlage
– Innenfläche: Gummi-Karbonmischung mit griffiger Mikronoppenstruktur
– Knöchelverstärkung: Auflaminierte Hartfaserplatte über dem Fingerrücken (stoßdämpfend)
– Schnittschutz: Klasse 4 (nach Mars-Sicherheitsstandard)
– Innenfutter: atmungsaktiv, schweißableitend, antibakteriell ausgerüstet
– Form: vorgekrümmte Schnittführung, eng anliegend, flexoptimiert
– Farbe: Mattschwarz mit kontrastfarbiger Nahtführung (Feinarbeitsmarkierung)

Einsatzprofil
Geeignet fĂĽr:
– Trage- und Hebevorgänge unter mechanischer Belastung
– Arbeiten an Schleusen, Versorgungseinheiten, Bodenplatten
– Scharfkantige Umgebung (z. B. Strukturgerüste, beschädigte Panels)
– Kadetteneinsätze mit Technik-, Reparatur- und Orientierungsausbildung

Nicht empfohlen fĂĽr:
– Feinarbeiten im medizinischen Bereich
– Extremtemperaturen über +90 °C (nur mit zusätzlichem Schutzlayer)

Besonderheiten
– Stoßdämpfende Rückhandverstärkung
– Zeige- und Daumenkuppe touchscreen-kompatibel
– Karabinerschlaufe zur Innenbefestigung in Tragewesten
– Seriennummernkennung auf Innenetikett (Stationsinventarisierung)
– Verwendung in Kadetteneinheiten nur nach Ausbilderfreigabe
– Zubehörposten – Ausgabe nur auf Anforderung
– Nicht Teil der persönlichen Grundausstattung

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